Über uns
Was sind überhaupt Reallabore? Welches Erkenntnisinteresse steckt dahinter? Was bedeutet der Name Digi-Sandbox.NRW? Und was muss beim Aufbau eines Reallabors beachtet werden? Hier stellen wir die Initiative Digi-Sandbox.NRW vor.

Die Idee

Eine Gruppe von zwei Frauen und drei Männern unterschiedlichen Alters in Business-Kleidung beugt sich über einen Besprechungstisch.
©Robert Kneschke - stock.adobe.com

Die Innovationen von morgen zu testen, ist die Grund-Idee von Reallaboren. Es sollen Freiräume geschaffen werden, um zeitlich begrenzt innerhalb der rechtlichen Spielräume neue Innovationen zu testen. Als Inspiration dafür diente die Idee eines strukturierten Experimentierumfeldes, das man im Englischen als sandbox bezeichnet. Diese sandbox bildet einen isolierten und von der Außenwelt geschützten Bereich für Experimente unter anderem im Bereich der Informatik.

Um solche innovativen und digitalen Sandboxes bzw. Reallabore in Wirtschaft und Gesellschaft voranzutreiben, wurde das Projekt Digi-Sandbox.NRW ins Leben gerufen, um in Nordrhein-Westfalen beste Rahmenbedingungen für das Ausprobieren von Innovationen zu schaffen.

Reallabore sind nicht nur Testräume für Innovation. Ziel ist ebenfalls, festzustellen, welche gesetzlichen Anpassungen die Innovationen erfordern. Das Erkenntnisinteresse der Reallabore ist damit zweigeteilt: Neben der Erprobung der Innovation selbst sollen auch der rechtliche Kontext und mögliche Folgen für die Gesetzgebung mit erforscht werden. Die Frage lautet: Was kann der Gesetzgeber für die künftige Regulierung neuer Technologien und Geschäftsideen lernen?

Dabei geht es nicht um eine reine Deregulierung. Natürlich sollen auch Normen, die Innovationen im Wege stehen, angepasst werden. Es geht jedoch nicht darum, unkontrolliert alles zuzulassen, sondern darum, Erfahrungen zu sammeln, und aus ihnen zu lernen, um das Gesetz an die neuen Anforderungen anzupassen.

In einigen Bereichen, in denen Innovation stattfindet, ist die Rechtslage bisher noch unklar und unsicher. Teilweise bestehen noch gar keine geeigneten Regelwerke oder sie sind veraltet. Auch hier sollen Reallabore ansetzen, um – wenn nötig – einen auf empirischen Erkenntnissen beruhenden Rechtsrahmen aufbauen bzw. weiterentwickeln zu können.

Der Zweck

Typische Anwendungsfelder für Reallabore sind Branchen, in denen moderne digitale Technologien – wie etwa Künstliche Intelligenz (KI), Blockchain, das Internet der Dinge oder allgemein die digitale Vernetzung – für neue Produkte und Dienstleistungen zum Einsatz kommen. Das können so unterschiedliche Branchen wie Online-Handel, Mobilität/Logistik (autonome Fahrzeuge, Drohnen) oder das Gesundheitswesen sein.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK; ehemals BMWi) hat es sich zum Ziel gesetzt, Reallabore als wirtschafts- und innovationspolitisches Instrument in Deutschland systematisch zu etablieren und damit einen Beitrag zu einem neuen digitalen Ordnungsrahmen zu leisten. Im Konzept für ein Reallabore-Gesetz bündelt das BMWK seine Planungen, um bundesweit einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore zu schaffen. Ziel ist es, mehr Spielräume für Innovation zu schaffen. Unter anderem sieht das Konzept vor, einen One-Stop-Shop als zentralen Ansprechpartner für Reallabore einzurichten, der Reallabore auf dem Weg zur Umsetzung innovativer Ideen begleitet und berät.
Darauf aufbauend will die Initiative Digi-Sandbox.NRW als erster solcher One-Stop-Shop auf Landesebene über bestehende und geplante Reallabore in Nordrhein-Westfalen informieren, sie beraten und sie untereinander und mit den politischen Entscheidungsträgern vernetzen.

 In diesem Video stellt das BMWK seine Reallabore-Strategie und einzelne Reallabore vor:

Die Macher

Sie möchten selbst ein Reallabor umsetzen?

Dazu sollten Sie sich zunächst Ihr Ziel und Erkenntnisinteresse festlegen und diese in einem weiteren Schritt mit den Akteuren und zuständigen Behörden vor Ort abstimmen und verschriftlichen. Ebenfalls sollten Sie sich im Klaren darüber sein, wie die spätere Evaluation ablaufen soll.

Neben den finanziellen Planungen, sollten Sie ebenfalls die rechtlichen Hürden beachten. Dazu gehören beispielsweise Fragen wie: Welche rechtlichen Regelungen be- oder verhindern die Einführung der Technologie oder des Geschäftsmodells? Und auch die Frage nach möglichen Ausnahmeregelungen und wie Sie diese nutzen können. Für den Fall, dass das Reallabor nur mit Ausnahmegenehmigung durchführbar ist, müssen im Vorhinein die entsprechenden Genehmigungen eingeholt werden. Auch ist es ratsam, Informationen zu möglichen Fördermöglichkeiten einzuholen.

Einen genaueren Fahrplan finden Sie ebenfalls auf der Seite des  BMWK. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Genehmigungsbehörden für Sie zuständig sind, oder wenn Sie auf rechtliche Hürden stoßen und diese dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie melden wollen, können Sie sich hier melden: Ansprechpartner.

Weitere Hilfe

Sie interessieren sich für Reallabore oder planen selbst eines?

Im Handbuch Reallabore gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Hilfestellungen und Praxisbeispiele.

Handbuch „Freiräume für Innovationen“

Die Regeln

Es gibt einiges zu beachten, wenn Sie selbst ein Reallabor betreiben möchten. Gegebenenfalls müssen Sie vor dem Start eines Reallabors einige Genehmigungen von den zuständigen Genehmigungsbehörden einholen. Je nach Thema und Ausrichtung Ihres Reallabors können das kommunale, Landes- oder Bundesbehörden sein. Wir beraten Sie gerne, welche Genehmigungsbehörde die richtige für Ihr Anliegen ist.

Manchmal sieht das Gesetz explizit die Möglichkeit vor, zum Zwecke des Testens und Ausprobierens vom geltenden Recht abzuweichen. Diese sogenannten Experimentierklauseln stellen ein rechtstechnisches Instrument dar, das Abweichungen vom allgemeinen gesetzlichen Rahmen zulässt. Damit machen sie es möglich, neue Wege zu beschreiten, deren Erfolg noch nicht vollständig abzusehen ist. Und sie bieten die Chance, über Gesetze und deren Wirkung zu lernen. Experimentierklauseln gibt es im Bundes- und Landesrecht und in unterschiedlichen Themenfeldern, so zum Beispiel im Energiewirtschaftsgesetz, der Luftverkehrsordnung oder in der Gemeindeordnung NRW. Hier finden Sie eine Übersicht über bestehende Experimentierklauseln.

Die Ansprechpartner

Unser Ansprechpartner für Reallabore leistet unbürokratisch und kostenlos Hilfestellung beim Genehmigungsprozess, damit Sie die passenden Behörden finden und die richtigen Genehmigungen erhalten. Auf dieser Website finden Sie zudem allgemeine Informationen sowie eine Übersicht über bestehende, geplante und abgeschlossene Reallaboren in Nordrhein-Westfalen. Damit wird ein breites Netzwerk geschaffen, um in den Austausch zu treten und von den Erfahrungen der anderen zu profitieren. Auch können Sie dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie rechtliche Hürden melden.

Die Anlaufstelle für Reallabore in NRW


"Uns ins Nordrhein-Westfalen ist es ein großes Anliegen, dass Innovationen entstehen und unbürokratisch ausprobiert werden können." - der damalige Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart stellt die Initiative Digi-Sandbox.NRW und ihre Ziele in einer Videobotschaft von Februar 2022 vor: