Rückblick auf die DigiKon 2026
Am 17. März 2026 fand im AI Village in Hürth die diesjährige DigiKon zum Thema „Neue Spielregeln im digitalen Raum: Balance zwischen Aufsicht und Innovation“ statt. Veranstalter war die Bundesnetzagentur (BNetzA).
Im Mittelpunkt standen die neuen Aufgaben der BNetzA, wie beispielsweise die Marktüberwachung über KI-Systeme und die Einrichtung eines KI-Reallabores.
Die über 100 Teilnehmenden konnten sich durch die Teilnahme an zwei selbstgewählten Breakout-Sessions aktiv an aktuellen Themen, wie dem European Business Wallet oder Kennzeichnungspflichten bei GenAI beteiligen.
Breakout-Session: Marktüberwachung von KI-Systemen
In der Breakout-Session „Marktüberwachung KI - Ein interaktiver Realitätscheck“ berichtete Paul Klee von der BNetzA, das Fraunhofer IAIS sei beauftragt worden, um herauszufinden, wie die Prüfung von KI-Systemen durch technische Hilfsmittel und Automatisierung unterstützt werden kann. Daniel Becker vom Fraunhofer IAIS schwebt ein „smartes ELSTER für KI-Compliance“ vor.
Zu Beginn der Session wurden die Teilnehmenden gefragt, was sie mit dem Begriff „Marktüberwachung“ assoziieren. Die meistgenannten Begriffe lauteten „Sicherheit“ und „Kontrolle“; aber auch die „Bürokratie“ befand sich unter den Top 3. Betont wurde, dass die Marktüberwachung diejenigen unterstützen soll, die sich an die Regeln halten und eine Hürde für diejenigen darstellt, die gegen Regeln verstoßen. Wesentliche Ziele der Marktüberwachung seien, der Verbraucherschutz (vor nicht-rechtskonformen KI-Systemen), die Wettbewerbsgleichheit sowie die Verhältnismäßigkeit (wobei der mögliche Schaden betrachtet werden soll).
Breakout-Session: Reallabore und ihre Bedeutung
Jennifer Gerwing nahm für Digi-Sandbox.NRW an der meistbesuchten Breakout-Session „Reallabore: Zielsetzung, Zielgruppe und Angebot“ teil. In NRW dienen Reallabore vor allem der Beschleunigung von Innovation sowie dem regulatorischen Lernen. Zudem stärken sie das regionale Innovationsökosystem und unterstützen die Transformation. Als Erfolgsgeschichte von Digi-Sandbox.NRW wurde das Forschungsprojekt und Reallabor Industrie 4.0 Recht-Testbed benannt, denn hier gelang der Transfer in die Praxis: ein Startup bietet nun Vertragsautomatisierung für Unternehmensprozesse an. Im Hinblick auf das KI-Reallabor dürfte insbesondere Artikel 59 der KI-Verordnung relevant sein, wonach rechtmäßig für andere Zwecke erhobene personenbezogene Daten für die Entwicklung, das Training und Testen bestimmter KI‑Systeme im KI- Reallabor verarbeitet werden dürfen.
Alexander Bullinger, der das Reallabore Innovationsportal vertrat, gab ein Update zum langerwarteten Reallabore-Gesetz, das gegebenenfalls diesen Sommer kommen wird. Neben den bereits bekannten Elementen, wie Definitionen und Experimentierklauseln in Fachgesetzen soll das Gesetz auch Abweichungsrechte für Länder und Kommunen vorsehen. Yvonne Finger von der BNetzA gab Einblicke in die Pläne zur Einrichtung und zum Betrieb des nationalen KI-Reallabors: Ab August 2026 können sich Akteur*innen aus ganz Europa nach einem Aufruf mit einer konkreten rechtlichen Fragestellung im Hinblick auf die KI-Verordnung auf die Teilnahme am KI-Reallabor bewerben. Auch öffentliche Einrichtungen können sich bewerben. Es besteht ein prioritärer Zugang für KMU. Voraussetzung ist, dass die Bewerber*innen die noch auszuarbeitenden Kriterien erfüllen. In dem Reallabor soll unter Beteiligung verschiedenster Expert*innen sowie der jeweils zuständigen Fachbehörden eine Lösung erarbeitet werden, wie das KI-System die Vorgaben aus der KI-VO erfüllen kann. Die Erkenntnisse werden für jedermann zugänglich auf der Webseite der BNetzA veröffentlicht.
In dem von Christian Ebert vorgestellten KI-Reallabor Gesundheit Baden-Württemberg geht es darum konkrete KI-Anwendungen im Gesundheitswesen zu betrachten, um Wissen zu generieren, Sicherheit zu schaffen sowie Skepsis und Ängste abzubauen. Besonders hervorzuheben ist die Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration und dem LfDI BW.
Paneldiskussion: Innovationsfreundliche Digitalgesetzgebung
An einem Panel am Nachmittag wurde darüber diskutiert, wie die Digitalgesetzgebung mit der KI-Verordnung, dem Data Act sowie dem Digital Services und Digital Markets Act, innovationsfreundlich ausgestaltet werden kann. Wichtig sei:
- kein Innovationshemmnis
- schlanke Gesetzgebung, die nur das Notwendigste regele (Digital Omnibus als richtiger Weg)
- realistische Bedingungen
- technikneutral
- kein Widerspruch zwischen unterschiedlichen Rechtsakten
- verlässlich und klar
- Einbeziehung aller Akteure
- Mitte & Maß
- Flexibilität
- Transparenz (warum wird reguliert)
Auch Reallabore und die Schaffung echter Experimentierklauseln wurden als wesentliche Instrumente für innovationsfreundliche Regulierung genannt – das freut uns natürlich sehr!
Fazit
Graphic Recorder Pavo Ivković fasste die DigiKon wie folgt zusammen:
Die gelungene Veranstaltung bot darüber hinaus Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung; beispielsweise beim Besuch der begleitenden Ausstellung von praxisnahen KI-Demonstratoren. Wir danken der BNetzA für die Einladung und freuen uns auf den weiteren Austausch.